Sonderpädagogischer Dienst
Der Sonderpädagogische Dienst ist ein Angebot zur Beratung und Diagnostik für
- die allgemeine Schule,
- den Kindergarten und
- die Eltern.
Wir unterstützen Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer von Kindern mit deutlichen Schwierigkeiten im Entwicklungs-/Lern- und Arbeitsverhalten im Oberen Kinzigtal.
Zu unserem Bereich gehören in der Regel Familien, die in folgenden Gemeinden leben:
- Wolfach
- Oberwolfach
- Hornberg
- Gutach
- Hausach
Kindergarten und Kindertagesstätte
Wir beraten Erzieherinnen und Erzieher bzw. Eltern von Vorschulkindern.
Sollte das Kind einen erheblichen und anhaltenden Unterstützungsbedarf haben, kann die Kooperationslehrkraft über die Schulleiterin der Grundschule einen Antrag auf einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch beim staatlichen Schulamt Offenburg stellen. Zum Antrag sind der Vorbericht des Kindergartens und die Schweigepflichtsentbindung beizulegen.
Das staatliche Schulamt Offenburg beauftragt dann den Sonderpädagogischen Dienst mit der diagnostischen Überprüfung.
Antrag der Eltern über den Kindergarten
Schule
Wenn ein Kind über eine längere Zeit einen höheren Unterstützungsbedarf im schulischen Lernen zeigt, kann die Schulleitung der allgemeinen Schule das Kind mit umfassenden Lernschwierigkeiten dem Sonderpädagogischen Dienst melden. Hierfür erstellt die Lehrkraft einen Vorbericht, in dem das Kind mit seinen Auffälligkeiten genau beschrieben wird.
Der Vorbericht der Schule wird zusammen mit der Schweigepflichtsentbindung direkt an den Sonderpädagogischen Dienst geschickt.
Antrag der Eltern über die Schule
Diagnostische Vorphase in der Schule
Anhand von Beobachtungen im Unterricht, informellen oder standardisierten Tests wird durch den Sonderpädagogischen Dienst ermittelt, worin die Lernschwierigkeiten des Kindes liegen. Das Elterngespräch mit Fragen zur Vorgeschichte gibt weitere Hinweise auf den Unterstützungsbedarf.
Am Ende der Vorphase werden die Eltern und die Lehrkräfte über das Ergebnis und die Empfehlung des pädagogischen Berichts vom Sonderpädagogischen Dienst informiert.
Feststellung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs
Die Schule bzw. die Eltern entscheiden nach der diagnostischen Vorphase, ob ein Antrag auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gestellt wird. Es kann ein Antrag auf einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch in folgenden Förderschwerpunkten gestellt werden
- Lernen
- Sprache
- Geistige Entwicklung
- Emotional-soziale Entwicklung
- Körperlich-motorische Entwicklung
- Sehen
- Hören.
Dieser Antrag wird zusammen mit dem pädagogischen Bericht, dem Vorbericht und der Schweigepflichtentbindung von der Schulleitung an das staatliche Schulamt Offenburg geschickt.
Das staatliche Schulamt Offenburg beauftragt einen Sonderpädagogen mit der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens. Die Begutachtung zum Förderschwerpunkt Lernen übernimmt der Sonderpädagogische Dienst des SBBZ Wolfach. Für alle anderen Förderschwerpunkte werden Sonderpädagogen der entsprechenden Fachrichtung beauftragt.
Die oder der Sonderpädagoge schickt das sonderpädagogische Gutachten wird mit einer Empfehlung zur weiteren Förderung an das staatliche Schulamt Offenburg.
Das staatliche Schulamt Offenburg entscheidet über den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Es stellt den Bescheid über den sonderpädagogischen Bildungsanspruch und die Lernortzuweisung aus.
Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch
Die Eltern wählen, ob ihr Kind inklusiv oder an einem sonderpädagogischen Bildungszentrum (SBBZ) beschult werden soll. Folgende Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Bildungsanspruch auf:
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
- SBBZ Wolfach, Förderschwerpunkt Lernen, Klassen 1 bis 9
- Brüder-Grimm-Schule (Lahr) Außenstelle in Steinach, Förderschwerpunkt Sprache, Klassen 1 bis 4
- Carl-Sandhaas-Schule, SBBZ in Haslach, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Klassen 1 bis 12
- Heinz-von-Förster-Schule, SBBZ in Haslach, Klassen 2 bis 6, Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung
Inklusionsschulen
- Herlinsbachschule Wolfach, Grundschule, Klassen 1 bis 4, Förderschwerpunkt Lernen
- Grundschule Hausach, Klassen 1 bis 4, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
- Gemeinschaftsschule Hausach, Sekundarstufe 1, Klassen 5 bis 9, Förderschwerpunkt Lernen
In begründeten Einzelfällen kann die inklusive Beschulung in einer anderen Schule in der Nähe des Wohnortes erfolgen. Die Entscheidung trifft das staatliche Schulamt Offenburg.
Internatsschulen
- Für einige Förderschwerpunkte gibt es Internatsschulen z.B. Hören und Sehen.
Nachdem der sonderpädagogische Bildungsanspruch festgestellt wurde, beraten sich die Eltern und das staatliche Schulamt Offenburg abschließend über die Beschulung an einem passenden Lernort.
Das staatliche Schulamt Offenburg stellt den Lernort fest durch die Lernortzuweisung.
Kontakt
Sonderpädagogischer Dienst des SBBZ Wolfach
Sarah Kohler
Herlinsbachweg 14
77709 Wolfach
Tel: 07834/834624
Email: